Diese AGB gelten für alle fünf Räumlichkeiten des CENTRE4:
Tanzstudio 01
Tanzstudio 02
Yoga/Fitnessraum
Atelier April – das Apartment
Atelier April – das Loft
Teil A gilt für alle fünf Räumlichkeiten. Teil B gilt zusätzlich nur für Atelier April – das Apartment und das Loft. Teil C gilt zusätzlich nur für Tanzstudio 01, Tanzstudio 02 und den Yoga/Fitnessraum.
Teil A – Allgemeine Bestimmungen (gelten für alle Räumlichkeiten)
A.1.: Miete & Verwendung der Räumlichkeit
Die Miete beinhaltet die Nutzung des gebuchten Raumes sowie des dort zur Verfügung gestellten Inventars laut Beschreibung im Buchungstool (anny.co). Im Mietpreis enthalten sind Betriebskosten, Endreinigung und WLAN.
Die Mindestmietdauer sowie der Stundensatz richten sich nach der jeweiligen Raum- bzw. Kursbuchung laut Buchungstool. Die Mietdauer kann nach Verfügbarkeit vor oder während dem Miettermin spontan verlängert werden. Der:die Mieter:in ist verpflichtet, die Räumlichkeit pünktlich zum Mietende ordnungsgemäß zu verlassen und darf den Raum frühestens 10 Minuten vor Mietbeginn betreten.
Eine verspätete Ankunft ändert nicht das geplante Mietende. Falls eine Verlängerung vor Ort möglich ist, wird pro angefangene halbe Stunde ein Aufpreis laut aktueller Preisliste verrechnet. Die Mietdauer schließt Auf- und Abbauzeit mit ein. Während der Mietdauer behält sich das CENTRE4 das Recht vor, die Räumlichkeit jederzeit zu betreten.
A.2.: Stornierungsbedingungen
Eine Stornierung ist nur bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin möglich.
Stornierung bis 7 Tage vor dem Termin: kostenlos (100 % Rückerstattung)
Stornierung ab 7 Tage vor dem Termin bzw. Nichterscheinen: keine Rückerstattung
Das CENTRE4 behält sich das Recht vor, Buchungen zu stornieren, wenn der Mietgrund oder die geplante Nutzung nicht mit den Werten und Interessen des Studios übereinstimmt.
A.3 Zahlung
Die Zahlung erfolgt direkt bei der Online-Buchung über das Tool anny.co. Nach der Buchung erhält der:die Mieter:in eine Rechnung per E-Mail. Zusätzliche Leistungen, die nachträglich gebucht oder in Anspruch genommen werden, werden separat in Rechnung gestellt. Der:die Mieter:in ist verpflichtet, die Zahlung innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung in voller Höhe zu leisten.
A.4 Nutzung & Zustand des Raumes
Der:die Mieter:in kann das gesamte Inventar des gebuchten Raumes nutzen und ist verpflichtet, alle Gegenstände sorgsam zu behandeln und im Originalzustand zu hinterlassen. Materialien wie Feuer, Sand, Flüssigkeiten, Erde oder andere Substanzen, die den Raum oder das Inventar beschädigen oder verschmutzen können, sind untersagt. Ebenso müssen mitgebrachte Gegenstände wie Getränke mit Sorgfalt verwendet werden.
Falls durch Missachtung dieser Regel Verunreinigungen entstehen, werden dem:der Mieter:in zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Der Raum wird besenrein vermietet und muss im gleichen Zustand hinterlassen werden. Andernfalls werden dem:der Mieter:in zusätzliche Reinigungskosten berechnet. Alle Einrichtungsgegenstände gehören dem CENTRE4 und dürfen unter keinen Umständen aus dem Raum entfernt werden. Schäden wie zerbrochene Gegenstände, Flecken oder andere Beschädigungen müssen sofort den Mitarbeitenden vom CENTRE4 gemeldet werden.
A.5 Versicherung & Haftung
Das CENTRE4 übernimmt keine Haftung für Schäden, die der:die Mieter:in während der An- oder Abreise (inkl. Parkplatz & Gebäude) sowie während der Mietzeit im Raum erleidet. Das CENTRE4 haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände. Der:die Mieter:in ist für Personenschäden oder Schäden, die durch ihn:sie oder Dritte während der Mietzeit entstehen, voll verantwortlich. Massive Schäden am Raum oder am Inventar, die während der Mietzeit entstehen, werden dem:der Mieter:in in voller Höhe in Rechnung gestellt. Das CENTRE4 übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände oder Equipment.
Aufsichtspflicht bei Kursen mit minderjährigen Teilnehmer:innen: Die Aufsichtspflicht über minderjährige Kursteilnehmer:innen liegt während der gesamten Kursdauer bei der jeweiligen Kursleitung, unabhängig davon, wer die Räumlichkeiten gebucht hat. Die Kursleitung entscheidet eigenverantwortlich, ob und in welchem Umfang eine Begleitung durch Erziehungsberechtigte erforderlich ist. Das CENTRE4 übernimmt in diesem Zusammenhang keine Aufsichts- oder Betreuungsfunktion.
Geräusche & externe Störfaktoren: Das CENTRE4 kann nicht garantieren, dass die Räumlichkeiten zu jedem Zeitpunkt vollkommen ruhig sind. Geräusche von Nachbar:innen, Straßenlärm oder Baustellenaktivitäten möglich. Eine Mietminderung oder Rückerstattung aufgrund von Geräuschkulisse ist ausgeschlossen.
A.6 Sonstige Bestimmungen
Während der Mietdauer ist der:die Mieter:in für das Verhalten aller anwesenden Personen verantwortlich. Lärm- und Verhaltensregeln sind einzuhalten, insbesondere in Rücksicht auf Nachbar:innen. Das Rauchen im CENTRE4 ist verboten und nur im Innenhof oder im hauseigenen Garten erstattet. Hunde sind in den allgemeinen Aufenthaltsbereichen vom CENTRE4 erlaubt. Ob Hunde auch in der jeweils gebuchten Räumlichkeit erlaubt sind, regeln Teil B und Teil C. Es ist nicht gestattet, Möbel, Wände oder Böden mit Klebeband (z. B. Gaffer-Tape) zu bekleben oder Löcher in die Wände oder Decke zu bohren. Schäden am Boden, den Wänden oder an der Einrichtung werden dem:der Mieter:in in Rechnung gestellt. Falls der:die Mieter:in Kinder mitbringt, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Falls durch Kinder Schäden entstehen, haftet der:die Mieter:in.
A.7 Schlussbestimmungen
Durch die Buchung bestätigt der:die Mieter:in, dass er:sie diese AGB gelesen und akzeptiert hat. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, bleibt der Rest der AGB davon unberührt. Das CENTRE4 behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
Es gilt österreichisches Recht.
Teil B – Sonderbestimmungen für Atelier April (das Apartment & das Loft)
Zusätzlich zu Teil A gelten für diese beiden Räumlichkeiten folgende ergänzende Bestimmungen.
B.1 Inventar & Nutzungsrechte
Inkludiert sind dabei alle Möbel, Deko-Elemente, die Kaffeemaschine, Bluetooth-Soundbox, Handy-Stativ, Spiegel, Textilien & Kleiderstange. Der:die Mieter:in erhält die Nutzungsrechte an den im Atelier entstandenen Fotos & Videos. Die Verwendung von Fotohintergründen sowie Lichtequipment ist nur nach Absprache inkludiert und muss bei der Buchung geklärt werden. Die Verwendung des Holzofens ist nur nach vorheriger Absprache gestattet.
B.2 Mindestmietdauer & Preis
Die Mindestmietdauer beträgt 2 Stunden bei einem Stundensatz von 50 € (keine zusätzliche Steuer). Aktuelle Preise: siehe Buchungstool anny.co.
B.3 Verbotene Inhalte & Sanktionen bei Verstößen
Es ist ausdrücklich untersagt, in den Räumlichkeiten Aktfotografie oder explizite, pornografische Inhalte zu erstellen oder zu veröffentlichen. Sollte das CENTRE4 Kenntnis davon erhalten, dass ein Verstoß gegen diese Regel vorliegt, behält sich das CENTRE4 das Recht vor:
- die Löschung des veröffentlichten Bildmaterials binnen 24 Stunden zu fordern,
- eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Mietkosten in Rechnung zu stellen,
- künftige Buchungen dieser Person abzulehnen.
Diese Regel gilt unabhängig davon, ob die Inhalte veröffentlicht oder privat genutzt werden. Der:die Mieter:in haftet in vollem Umfang für Verstöße.
B.4 Hunde
Hunde sind im Apartment und im Loft erlaubt, allerdings unter folgenden Bedingungen:
Sie dürfen nicht auf Matten, Polster, Couch oder Teppich. Der:die Mieter:in ist für eventuelle Verschmutzungen oder Schäden durch den Hund verantwortlich. Falls der Hund Lärm verursacht oder die Session beeinträchtigt, liegt es in der Verantwortung des:der Mieter:in, darauf zu reagieren.
B.5 Schuhwerk
Das Apartment und das Loft dürfen nicht mit Outdoor-/Straßenschuhen betreten werden. Bitte drinnen barfuß, in Socken oder mit sauberem Wechselschuhwerk aufhalten.
B.6 Raumaufteilung und gemeinsame Nutzung
Das Loft ist der Eingangsbereich beider Studios – hier befinden sich Garderobe, Kaffee-/Tee-Ecke, Zugang zum WC und unser Aufenthaltsbereich. Das Apartment ist ausschließlich über das Loft erreichbar.
Wird nur das Apartment gebucht, führt der Zugang durch das Loft. Es kann daher vorkommen, dass zur gleichen Zeit eine andere Produktion im Loft stattfindet und Aufenthaltsbereiche wie Kaffee-Ecke, WC und Galerie gemeinsam genutzt werden. Wird nur das Loft gebucht, kann es umgekehrt vorkommen, dass Gäste mit einer Apartment-Buchung mehrmals durch den Loft-Raum gehen müssen, um ihr Studio zu erreichen.
Nur bei einer Buchung beider Studios gemeinsam (2 in 1) steht der gesamte erste Stock exklusiv einer Produktion zur Verfügung, ausgenommen kurze, betrieblich notwendige Anwesenheiten unseres Teams.
Wir bitten alle Gäste um rücksichtsvolles Verhalten in den gemeinsam genutzten Bereichen, damit parallel laufende Produktionen ungestört arbeiten können.
B.7 Videoüberwachung
Zum Schutz unserer Räumlichkeiten und des Eigentums sind Teile der Atelier April Studios videoüberwacht (Parkplatzbereich sowie Innenbereich Loft). Die Aufnahmen dienen ausschließlich Sicherheitszwecken. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Teil C – Sonderbestimmungen für Tanzstudio 01, Tanzstudio 02 & Yoga/Fitnessraum
Zusätzlich zu Teil A gelten für diese drei Räumlichkeiten folgende ergänzende Bestimmungen. Tanzstudio 01 befindet sich im 1. OG (nicht barrierefrei), Tanzstudio 02 und der Yoga/Fitnessraum sind ebenerdig und barrierefrei.
C.1 Bodenschutz & Schuhwerk
Der Tanz- bzw. Sportboden darf ausschließlich barfuß, in Socken oder mit sauberem, hallentauglichem Indoor-Schuhwerk betreten werden. Straßenschuhe sowie Schuhe mit abfärbender Sohle sind nicht gestattet. Essen sowie Getränke außer Wasser in verschließbaren Flaschen sind auf der Tanz-/Trainingsfläche untersagt.
C.2 Spiegel & Ballettstangen
Die Spiegelwände und Ballettstangen (in allen drei Räumen vorhanden) sind empfindliche Ausstattung und dienen ausschließlich der bestimmungsgemäßen Nutzung. Ballettstangen dürfen nicht für artfremde Belastungen (z. B. Klimmzüge, Aufhängen von Gewichten) verwendet werden. Anlehnen mit Gewicht oder Schlagen gegen die Spiegel ist untersagt. Pilates-Bälle & Kleinhanteln sind kein Spielzeug und sollten nicht zweckentfremdet verwendet werden.
C.3 Pole-Dance (Tanzstudio 02 – mobile Stangen)
Die mobilen Pole-Dance-Stangen sind ausschließlich in Tanzstudio 02 verfügbar und müssen vor Nutzung auf- und nach Nutzung wieder abgebaut werden. Auf- und Abbauzeit zählen zur gebuchten Mietdauer und sind vom:von der Mieter:in entsprechend einzuplanen.
Die Nutzung der Pole-Dance-Ausstattung erfolgt in Eigenverantwortung. Vor der Nutzung ist ein kurzer Sicherheitscheck (fester Sitz, keine Beschädigung) durch den:die Mieter:in selbst durchzuführen. Vor der Nutzung dürfen keine Öle, Lotionen oder fettenden Cremes auf Händen oder Beinen aufgetragen werden, da diese die Grip-Sicherheit beeinträchtigen. Schmuck (Ringe, Armbänder, Uhren) sollte während der Nutzung abgelegt werden. Das CENTRE4 haftet nicht für Verletzungen, die durch unsachgemäße Nutzung der Pole-Dance-Ausstattung entstehen.
C.4 Yoga & Fitnessraum – Matten & Blöcke
Bereitgestellte Matten und Blöcke sind nach Gebrauch zu reinigen bzw. zu desinfizieren (Reinigungsmittel vor Ort) und ordentlich zurückzulegen. Eigene Matten dürfen mitgebracht werden.
C.5 Gesundheitliche Eigenverantwortung
Die Nutzung der Bewegungsräume (Tanz, Yoga, Fitness, Pole-Dance) erfolgt auf eigene körperliche Verantwortung. Der:die Mieter:in sowie deren Kursteilnehmer:innen bestätigen mit der Buchung bzw. Teilnahme, gesundheitlich zur geplanten Aktivität in der Lage zu sein. CENTRE4 übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die im Rahmen der sportlichen Aktivität selbst entstehen (z. B. Zerrungen, Stürze), sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens CENTRE4 zurückzuführen sind.
C.6 Lautstärke bei paralleler Nutzung
Da im Haus mehrere Studios gleichzeitig belegt sein können, ist die Musik-Lautstärke so zu wählen, dass benachbarte Räumlichkeiten und Mietparteien nicht gestört werden.
C.7 Hunde
Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen (Trainingsfläche, Matten, Pole-Dance-Ausstattung) sind Hunde in Tanzstudio 01, Tanzstudio 02 und im Yoga/Fitnessraum nicht gestattet. Sie sind in den allgemeinen Aufenthaltsbereichen des Hauses erlaubt (siehe Teil A).